Allgemeine Geschäftsbedingungen
# Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden, kurz AGB), gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb der Radex Objektmanagement GmbH, vertreten, durch den/ die Geschäftsführer/in Frau Yasmina Laaraichi, Ricarda-Huch-Str. 12, 63322 Rödermark, Telefon: (+49) 6074 - 96 06 20, Fax (+49) 6074 - 92 29 28, Mail info@radex-objektmanagement.de (im Folgenden kurz die Radex Objektmanagement GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
# Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.1. Bestellungen
Bestellungen des Kunden bei der Radex Objektmanagement GmbH stellen lediglich ein Angebot an die Radex Objektmanagement GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch die Radex Objektmanagement GmbH.
1.2. Angebote
Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3. Warenannahme
Die Annahme erfolgt durch die Radex Objektmanagement GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
2. Lieferung
2.1. Lieferung
Die Radex Objektmanagement GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2. Zahlung
Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3. Warenlieferung
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Radex Objektmanagement GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben Folgendes:
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Radex Objektmanagement GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher
Radex Objektmanagement GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche,
auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte
weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an die Radex Objektmanagement GmbH
erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen
erfüllt hat.
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch
das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung der Radex Objektmanagement GmbH die Vorbehaltsware
nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse der
Radex Objektmanagement GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder
Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Muster-GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an die
Radex Objektmanagement GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der
Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die
Radex Objektmanagement GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht
berechtigt, über sie in anderer Weise z. B. durch Abtretung zu verfügen.
• Auf Verlangen der Radex Objektmanagement GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung
dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Radex Objektmanagement GmbH die zur
Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen
auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Radex Objektmanagement GmbH wird
die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Muster-GmbH freigeben,
soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Gewährleistung
4.1. Gewährleistungsrecht
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2. Nacherfüllung
Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet die Radex Objektmanagement GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3. Mängelansprüche
Mängelansprüche des Kunden der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit die Radex Objektmanagement GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten die Radex Objektmanagement GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
# ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1. Preis / Leistung
Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2. Kostenvoranschlag
Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3. Schriftform
Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
1.4. Informationspflicht
Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5. Abbruch einer Reparatur
Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6. Berechnung
Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Die Radex Objektmanagement GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1. Sicherheit
Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2. Energiekosten
Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3. Auftragnahme
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Radex Objektmanagement GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4. Ansprüche
Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1. Erfüllungsfrist
Die Angaben der Radex Objektmanagement GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2. Fristverlängerung
In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
6. Abnahme
Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1. Abnahmepflicht
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2. Abnahmeverzug
Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
7. erweitertes Pfandrecht
Die Radex Objektmanagement GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht, an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Radex Objektmanagement GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung der Radex Objektmanagement GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der Radex Objektmanagement GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
# SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Radex Objektmanagement GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Radex Objektmanagement GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme.